Sehr geehrte Damen und Herren,Sie haben von uns eine Bewertung der von uns vom 12.07.2025 bis 22.07.2025 in der Nienburgstr. 3 auf Norderney angemieteten Wohnung DĂŒnenrose 48 (1. OG links) angefordert. Dem sind wir bereits mit Email vom 30.07.2025 wie folgt nachgekommen:Wesentliche Kritikpunkte unsererseits sind:Der Drahtrost des Schlafsofas eignet sich nicht einmal ansatzweise fĂŒr einen erholsamen Schlaf, erst recht nicht bei einer Nutzung durch 2 Personen. Neben einer knarrenden GerĂ€uschentwicklung kommt es bei Belastung zu einem DurchhĂ€ngen in der Bettmitte, was sich als Ă€uĂerst unbequem geriert, da sich eine Kuhle bildet und ein horizontales Liegen nicht gewĂ€hrleistet ist. Ein nennenswerter Federungskomfort ist ĂŒberdies nicht erkennbar. FĂŒr einen geruhsamen Schlaf haben uns schlieĂlich damit behelfen mĂŒssen, dass wir das Sofa zusammengeklappt und die Matratze auf den FuĂboden gelegt haben.Die Beleuchtung an den Seiten des Spiegelschranks im Badezimmer ist defekt.Auf der der Ferienwohnung an der NienburgstraĂe gegenĂŒberliegenden StraĂenseite gab es werktags von morgens 10 Uhr bis in die Nachmittagsstunden â auch mittags â teils stundenlangen BaulĂ€rm, vor allem, indem dort an Balkonen kreischend geflext wurde. Ob diese Arbeiten nach der Verordnung der Stadt Norderney zur BekĂ€mpfung des LĂ€rms (NeyLVO) vom 16.04.2013, zuletzt geĂ€ndert am 12.12.2018, legitim waren und sind, wird stark bezweifelt.Vorteilhaft können wir benennen: Lage der Ferienwohnung auf de