Vereinbart war ein zum Objekt gehöriger Parkplatz. FĂŒr Remith Nr. 4 war ein hinterer Parkplatz
Vereinbart war ein zum Objekt gehöriger Parkplatz. FĂŒr Remith Nr. 4 war ein hinterer Parkplatz vorgesehen, der die meiste Zeit durch das davor parkende Fahrzeug nicht erreichbar war. Der handschriftliche Hinweis auf dem Aushang im Flur "bei Bedarf per Handy die Ausfahrt mit dem Fahrer des störenden Fahrzeuges klĂ€ren" ist nicht akzeptabel. Entweder muĂ die ParkflĂ€che geĂ€ndert werden oder der Parkplatz fĂŒr Remith Nr. 4 darf nicht vereinbart werden.
Gute Lage, schöne, saubere Wohnung. Das Doppelbett ist ein Futonbett. Nicht sehr bequem fĂŒr uns Ă€ltere GĂ€ste. Der Tank der Padmaschine tropft aus der Dichtung. Badezimmer sind klein, aber ausreichend. Beleuchtung bitte ĂŒberprĂŒfen. Terasse nach vorne und hinten. Sehr praktisch. ParkplĂ€tze genĂŒgend vorhanden. Wir haben uns sehr wohl gefĂŒhlt.